Ermächtigung (bürgerliches Recht)
Ermächtigung, bürgerliches Recht:
die nicht kodifizierte, jedoch aus § 185 BGB abgeleitete und weitgehend anerkannte Erteilung der Befugnis, im eigenen Namen über ein fremdes Recht zu verfügen. Sie unterscheidet sich von der Vollmacht (Stellvertretung) dadurch, dass der Ermächtigte nicht im fremden, sondern im eigenen Namen handelt. Wichtigster Fall einer Ermächtigung ist die Einzugsermächtigung.
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