Delegation (Recht)

Delegation [lateinisch] die, -/-en,  Recht:

die Übertragung von Zuständigkeiten eines staatlichen Organs auf ein anderes in der Weise, dass das empfangende Organ die ihm übertragene Zuständigkeit im eigenen Namen ausübt. Die Delegation kann befreiend mit der Wirkung geschehen, dass das delegierende Organ die Zuständigkeit verliert, oder derart, dass es konkurrierend neben dem ursprünglichen Organ zuständig

Quellenangabe

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