Erbuntertänigkeit
Erb|untertänigkeit, in dem durch die deutsche Ostsiedlungsbewegung erschlossenen Siedlungsgebiet sich ausbildendes Abhängigkeitsverhältnis der Bauern zu ihrem Grund- beziehungsweise Gutsherrn, das der Leibeigenschaft nahekam. Die Bauern hatten Besitzrecht zu ungünstigen Bedingungen (steigerungsfähige Abgaben und Fron), waren in ihrer Freizügigkeit beschränkt (Schollenpflichtigkeit), benötigten für Heiraten den Konsens der Herrschaft, ihre
Informationen zum Artikel
Quellenangabe