Actio libera in causa (Strafrecht)

Actio libera in causa [lateinisch »bei der Ursachensetzung freie Handlung«], Strafrecht:

Eine mit Strafe bedrohte Handlung wird zwar unmittelbar im Zustand der Schuldunfähigkeit und somit schuldlos (§ 20 StGB) verübt, zuvor hatte sich aber der Täter in den schuldunfähigen Zustand versetzt (z. B. durch Alkoholrausch), wobei er damit rechnete oder hätte rechnen müssen, dass er in diesem Zustand eine bestimmte Straftat

Quellenangabe

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