Privatbeteiligter (österreichisches Recht)
Privatbeteiligter, österreichisches Recht:
durch eine Straftat Geschädigter, der sich dem Strafverfahren zur Durchführung seiner privatrechtlichen Ansprüche gegen den Täter anschließt (§§ 47 ff., 365 ff. StPO, ähnlich § 57 Verwaltungsstrafgesetz). Der Privatbeteiligte genießt eine dem Nebenkläger ähnliche Rechtsstellung. (Subsidiaranklage)
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