eigenhändiges Delikt
eigenhändiges Delikt, Bezeichnung für Straftaten, die nur durch persönliche Tatausführung begangen werden können. Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft sind daher bei diesen Delikten nicht möglich (z. B. Meineid).
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar