Täter (Strafrecht)
Täter, Strafrecht:
derjenige, der eine Straftat selbst (eigenhändige, unmittelbare Täterschaft) oder durch einen anderen (mittelbare Täterschaft) oder mit einem anderen gemeinschaftlich (Mittäterschaft) begeht (§ 25 StGB). – Von den Teilnehmern (Anstiftern, Gehilfen) unterscheidet sich der Täter nach der älteren Rechtsprechung dadurch, dass er die Tat als eigene will (also mit »animus
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