Opfer (Recht)

Opfer [althochdeutsch opfar, rückgebildet aus opfaron »etwas Gott als Opfergabe darbringen«, von (kirchen)lateinisch operari »einer Gottheit durch Opfer dienen«],

Recht: Person, der durch eine Straftat ein körperlicher, psychischer oder materieller Schaden zugefügt wurde (Opferentschädigung, Opferschutz, Verletzter, Viktimologie). Die Schwäche der rechtlichen Definition liegt darin, dass weder kollektive Gruppen (z. B. religiöse, ethnische), juristische Personen, ganze Gesellschaften (z. B. bei Umweltstraftaten) noch mittelbar Geschädigte (Zeugen, Helfer u. a.)

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