fortgesetztes Delikt (Strafrecht)

fortgesetztes Delikt, fortgesetzte Handlung, Strafrecht:

ein ursprünglich von der Rechtsprechung entwickelter Handlungsbegriff zur Bezeichnung einer rechtlichen Handlungseinheit. Erfüllten danach mehrere Handlungen jeweils selbstständig einen Straftatbestand, so wurden sie grundsätzlich rechtlich als eine einzige Handlung betrachtet, wenn der Täter denselben Straftatbestand (z. B. Diebstahl) durch Verletzung gleichartiger Rechtsgüter in gleichartiger Begehungsweise aufgrund eines Gesamtvorsatzes verwirklichte (Fortsetzungszusammenhang),

Quellenangabe

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