ehrloses Verhalten
ehrloses Verhalten, auf niedriger Gesinnung beruhende Handlung, die den allgemeinen Ehrbegriffen zuwiderläuft. Ehrloses Verhalten kann bestimmte Rechtsfolgen zeitigen; so kann Pflichtteilsberechtigten, die sich eines ehrlosen Verhaltens (z. B. einer schweren Straftat) gegenüber dem Erblasser schuldig machen, der Pflichtteil entzogen werden (§§ 2333, 2335 BGB).
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