Druckschrift (Urheberrecht)
Druckschrift, Urheberrecht, Presserecht:
früher ein im Druckverfahren vervielfältigtes Schriftstück. Durch das Aufkommen neuer Kommunikations- und Vervielfältigungstechniken werden Druckschrift oder ähnliche Begriffe heute in einem umfassenderen Sinn verstanden. So zählen hierzu in Deutschland nach den Pressegesetzen der Länder, die für Druckschrift die Bezeichnung Druckwerk verwenden, alle mittels der Buchdruckerpresse oder eines sonstigen Massenvervielfältigungsverfahrens
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