Abberufung (Völkerrecht)

Abberufung, Völkerrecht:

Beendigung der Mission eines diplomatischen Vertreters durch den Entsendestaat. Die Abberufung ist entweder in der Person des Diplomaten (z. B. wegen anderweitigen Einsatzes oder Dienstverfehlungen) oder in dem Abbruch diplomatischer Beziehungen zwischen Entsende- und Empfangsstaat begründet. Der Empfangsstaat kann die Abberufung jederzeit ohne Angabe von Gründen verlangen und den diplomatischen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.