Dimissoriale (katholischen Kirchenrecht)
Dimissoriale [zu lateinisch dimittere, dimissio »entlassen«] das, -s/...li|en,
im Kirchenrecht beider Konfessionen (evangelisch, katholisch) gebräuchliche Bezeichnung für die Freistellung von der örtlichen Zuständigkeit eines Geistlichen, wenn die Vornahme einer Amtshandlung (z. B. Trauung, Bestattung) durch einen anderen Geistlichen gewünscht wird. – Im katholischen Kirchenrecht auch die vom zuständigen Bischof erteilte Erlaubnis, dass die Priesterweihe durch einen anderen
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