Dispens (Kirchenrecht)
Dispens [lateinisch dispensa »Befreiung«] der, -es/-e und (österreichisch und im katholischen Kirchenrecht nur) die, -/-en, Kirchenrecht:
in der katholischen Kirche die von der zuständigen kirchlichen Autorität (Bischof, Ordensoberer, Pfarrer) ausgesprochene Befreiung von einer kirchengesetzlichen Vorschrift im Einzelfall (z. B. Ehehindernisse), sofern diese nicht dem Papst vorbehalten ist. Der Papst kann (mit Ausnahme von Geboten des göttlichen Rechts) von allen kirchlichen Gesetzen dispensieren. Auch dem evangelischen
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