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Deutsches Reich (1871–1945)

Rechtslage nach 1990

Nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit durch den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (3.10.1990) sowie dem Abschluss und der Ratifizierung des Zwei-plus-vier-Vertrags vom 12.9.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR einerseits und den vier Hauptsiegermächten des Zweiten Weltkriegs andererseits umfasst das vereinigte Deutschland das Gebiet der

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