Rechtslage nach 1990
Nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit durch den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (3.10.1990) sowie dem Abschluss und der Ratifizierung des Zwei-plus-vier-Vertrags vom 12.9.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR einerseits und den vier Hauptsiegermächten des Zweiten Weltkriegs andererseits umfasst das vereinigte Deutschland das Gebiet der
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