Zwei-plus-vier-Vertrag
Zwei-plus-vier-Vertrag, Kurzbezeichnung für den »Vertrag über die abschließenden Regelungen in Bezug auf Deutschland« vom 12. 9. 1990, der zur außenpolitischen Absicherung der deutschen Einheit als völkerrechtlicher Vertrag über deren äußere Aspekte zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion, USA) in
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