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Zwei-plus-vier-Vertrag

Zwei-plus-vier-Vertrag, Vertrag zur außenpolitischen Absicherung der deutschen Einheit als völkerrechtlicher Vertrag vom 12.9.1990, geschlossen zwischen den beiden deutschen Staaten und den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag, eigentlich »Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland«, wurde am 12.9.1990 zwischen den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion, USA) und den beiden deutschen Staaten (Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik) in Moskau geschlossen. Er trat am 15.3.1991 in Kraft.
Historischer Hintergrund
Inhalt
Bewertung

Mitwirkende

Dr. Melanie Carina Schmoll

Quellenangabe

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