Zwei-plus-vier-Vertrag

Zwei-plus-vier-Vertrag, Kurzbezeichnung für den »Vertrag über die abschließenden Regelungen in Bezug auf Deutschland« vom 12. 9. 1990, der zur außenpolitischen Absicherung der deutschen Einheit als völkerrechtlicher Vertrag über deren äußere Aspekte zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion, USA) in

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.