Reichsverfassung

Reichsverfassung, im Deutschen Reich (Kaiserreich)

(1871–1918) die Verfassung vom 16. 4. 1871, die bis auf einige Reservatrechte der süddeutschen Staaten weitgehend mit der Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 übereinstimmte. Nach ihr war das Deutsche Reich ein Bundesstaat aus 22 monarchisch geleiteten Einzelstaaten, drei freien Städten und dem Reichsland Elsass-Lothringen. Das Präsidium des Reichs hatte

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