Deutscher Kaiser
Deutscher Kaiser, im Deutschen Reich 1871–1918 der Titel, unter dem der König von Preußen das Bundespräsidium wahrnahm. Er hatte die völkerrechtliche Vertretung des Reiches nach außen und den militärischen Oberbefehl inne; ferner oblagen ihm die Ernennung des Reichskanzlers sowie der Reichsbeamten, die Einberufung und Schließung des Reichstags, in der
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