Bundespräsidium

Bundespräsidium, im Norddeutschen Bund (1867–71) mit der Verfassung von 1867 dem König von Preußen eingeräumte besondere Stellung, die ihn befugte, den Bund völkerrechtlich zu vertreten, Krieg und Frieden zu erklären, Verträge zu schließen, Bundesrat und Reichstag einzuberufen, Reichskanzler und Reichsbeamte zu ernennen und zu entlassen sowie die Reichsgesetze auszufertigen

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