Reichskanzler, im Deutschen Reich (Kaiserreich)

1871–1918 der höchste, vom Kaiser ernannte Regierungsbeamte und der einzige Minister des Reichs, zugleich Vorsitzender des Bundesrats, preußischer Ministerpräsident (Ausnahmen: A. Graf von Roon, preußischer Ministerpräsident Januar bis November 1873 unter O. von Bismarck, B. Graf zu Eulenburg, preußischer Ministerpräsident 1892–94 unter L. Graf von Caprivi) und preußischer Außenminister. Der Reichskanzler bestimmte zusammen mit dem Kaiser die Richtlinien der Reichspolitik. Er
Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.