Abtretung (Völkerrecht)
Abtretung, Zession, Völkerrecht:
Wechsel der Gebietshoheit über ein Territorium im Weg der Vereinbarung zwischen den beteiligten Staaten, häufig in einem Friedensvertrag. Die Abtretung ist zu unterscheiden von der durch einseitigen Akt erfolgenden Inbesitznahme eines Gebiets, das keiner Staatsgewalt unterliegt (Besetzung, Okkupation) oder bisher von einer anderen Staatsgewalt beherrscht wurde (Annexion). Nach
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar