Crimen (römisches Recht)

Crimen [lateinisch »Beschuldigung«] das, -/...mina, römisches Recht:

das Verbrechen. Crimen laesae Maiestatis, gegen Ende der römischen Republik geschaffener Straftatbestand zum Schutze der »Maiestas Populi Romani«, der keine staatsfeindliche Absicht voraussetzte und damit jeden Angriff auf die Würde des Staates erfasste. Die unklare Definition der Maiestas ließ später im Crimen laesae Maiestatis auch den Hochverrat aufgehen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.