coulombsches Reibungsgesetz
coulombsches Reibungsgesetz [kuˈlɔ̃-],
von C. A. de Coulomb 1785 formulierte Gesetzmäßigkeit: Die zur Überwindung der Haft- beziehungsweise der Gleitreibung zweier Körper tangential zu ihrer Berührungsfläche aufzuwendende Schub- oder Zugkraft FR ist ihrem Betrag nach proportional dem Betrag der Normalkraft FN, die sie an ihren Berührungsflächen normal zu diesen aufeinander ausüben (speziell proportional dem Gewicht eines auf
Quellenangabe