Causa (Recht)

Causa [lateinisch »Grund«, »Ursache«] die, -/...sae,  Recht:

der Rechtsgrund (für eine Vermögensverschiebung), namentlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Empfänger einer Leistung und dem Leistenden, welche die Leistung zwischen ihnen rechtfertigt (z. B. bilden Kauf- oder Schenkungsverträge die Causa für eine erfolgte Zahlung oder Übereignung). Wer etwas ohne Rechtsgrund (»sine causa«) erlangt hat, ist in der Regel zur Herausgabe

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.