Leibrente (Recht)

Leibrente, Recht:

an das Leben einer Person gebundene Rente (§§ 759–761 BGB). Die Leistungspflicht wird durch Auslobung, Vermächtnis, Gesetz (insbesondere als Schadensersatz) oder Vertrag begründet. Der Vertrag auf Zahlung einer Leibrente ist ein Dauerschuldverhältnis, bei dem aufgrund eines selbstständigen, von keiner Gegenleistung abhängigen, einheitlich nutzbaren Stammrechts regelmäßig wiederkehrende, gleichmäßige Leistungen (meist in

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