Erstattung (Recht)
Erstattung, Recht:
die Rückgabe von Leistungen, die ohne Rechtsgrund erbracht worden sind, Rückzahlung. Ein Erstattungsanspruch steht z. B. dem Steuerpflichtigen gegen den Staat bei zu viel geleisteten Steuern zu. Für die Erstattung gelten grundsätzlich die Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung. Bei Ablehnung des Erstattungsanspruchs durch die Behörde ist der Verwaltungsrechtsweg zulässig.
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