abstraktes Rechtsgeschäft
abstraktes Rechtsgeschäft, ein Rechtsgeschäft, das nicht notwendig erkennen lässt, aus welchem Rechtsgrund (lateinisch »causa«) es geschlossen wird und das von diesem unabhängig ist; z. B. ist die Eigentumsübertragung als solche als abstraktes Rechtsgeschäft unabhängig vom Vorliegen eines wirksamen Kauf- oder Schenkungsvertrages; Gegensatz: kausales Rechtsgeschäft, z. B. Miete.
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