Gefahr (Recht)

Gefahr, Recht:

Der Begriff Gefahr spielt im Zivilrecht im Rahmen der Risikoverteilung bei gegenseitigen Verträgen, besonders Kauf- und Werkverträgen, eine Rolle. Man unterscheidet die Sachgefahr (Wer trägt unmittelbar den Schaden, der den Vertragsgegenstand zwischen Vertragsschluss und Erfüllung trifft?) und die Leistungsgefahr (Muss bei Untergang oder Beschädigung der Schuldner die Leistung

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