Wahl
Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt (Artikel 63); er muss dem Bundestag nicht angehören. Um gewählt zu sein, muss der Vorgeschlagene die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestags auf sich vereinigen. Wird der vom Bundespräsidenten Vorgeschlagene nicht gewählt, so
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