Recht
Gesetzliche Grundlage des Gerichtsaufbaus ist das Gesetz über die Recht sprechende Gewalt (1994), das grundsätzlich einen dreistufigen Instanzenzug vorsieht (Erstinstanz, Berufung und Kassation). Die Rechtsprechung wird vom Obersten Kassationsgericht, dem Obersten Verwaltungsgericht, von Appellations-, Regional-, Bezirks- und Militärgerichten ausgeübt. Die Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsführer (sie führen die Voruntersuchung in Strafsachen
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