Politik und Recht
Nach der Verfassung vom 21.10.1947 (mehrfach geändert) ist die Bürgerschaft gesetzgebendes Organ (die Abgeordneten werden auf 4 Jahre gewählt). Die Regierung wird von dem von der Bürgerschaft gewählten Senat (7 Mitglieder) ausgeübt. Dieser wählt aus seiner Mitte zwei Bürgermeister, einen davon zum Präsidenten des Senats und damit zum
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