Bezugsschein (Recht)
Bezugsschein, Recht:
behördliche Bescheinigung über das Recht zum Bezug von Wirtschaftsgütern. Der Bezugsschein dient im Spannungs- oder Verteidigungsfall der Absatz- und Wirtschaftslenkung (Sicherstellungsgesetze) oder der Gefahrenabwehr, z. B. beim erlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln.
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