Anordnung (Recht)

Anordnung, Recht:

Verfügung, Befehl, auch die abstrakte Regelung einer Behörde, z. B. im Verkehrsrecht.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.