Betriebsvermögen (Steuerrecht)

Betriebsvermögen, Steuerrecht:

alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen (Anlage- und Umlaufvermögen). Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen; Vermögensgegenstände, die man steuerlich bindend entweder zu Betriebsvermögen oder zu Privatvermögen erklären kann, werden als gewillkürtes Betriebsvermögen bezeichnet.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.