Betriebsvermögen (Steuerrecht)
Betriebsvermögen, Steuerrecht:
alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen (Anlage- und Umlaufvermögen). Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen; Vermögensgegenstände, die man steuerlich bindend entweder zu Betriebsvermögen oder zu Privatvermögen erklären kann, werden als gewillkürtes Betriebsvermögen bezeichnet.
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