Grenzpendler (Steuerrecht)

Grenzpendler, Grenzgänger, Steuerrecht:

Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und von dort aus zu ihrer Arbeitsstätte im Inland pendeln (oder umgekehrt). Grenzpendler wären, sofern keine besonderen Regelungen existierten, im Land der Arbeitsstätte mit ihren dort erzielten Arbeitseinkünften nur beschränkt steuerpflichtig (§ 49 Einkommensteuergesetz [EStG]); damit entfielen dort eine Reihe von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten,

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.