Teilwert (Steuerrecht)

Teilwert, Steuerrecht:

steuerlicher Wertmaßstab bei der Gewinn- und Vermögens-(Kapital-)Besteuerung (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz, § 10 Bewertungsgesetz): der Wert, den ein (gedachter) Erwerber eines ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wenn er den Betrieb in der bestehenden Form fortführen wollte. Die Ermittlung des Teilwerts

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