Realteilung (Steuerrecht)
Realteilung,Steuerrecht:
die reale Aufteilung des Betriebsvermögens bei Auflösung einer Personengesellschaft durch Zuweisung des Gesellschaftsvermögens oder einzelner Wirtschaftsgüter an die Gesellschafter; sie gilt grundsätzlich als Betriebsaufgabe im Sinne von § 16 Absatz 3 Einkommensteuergesetz. Die Gesellschafter haben jedoch die Möglichkeit, die ihnen zugewiesenen Mitunternehmeranteile oder einzelne Wirtschaftsgüter in ein bestehendes oder neu
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