gemeinnützig (Steuerrecht)

gemeinnützig, Steuerrecht:

die auf selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet gerichtete Tätigkeit. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, steht der Gemeinnützigkeit ebenso entgegen wie die Förderung bestimmter Einzelinteressen. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach ihrer Verfassung (z. B. einer Satzung) und nach ihrer ausgeübten Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen

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