Bestimmungslandprinzip

Bestimmungslandprinzip, Prinzip des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs (v. a. bei der Umsatzbesteuerung): Die Besteuerung ist so zu gestalten, dass die Güter, wenn sie verbraucht werden, in einer Höhe belastet sind, die den Steuerregeln des Verbrauchslandes (des Bestimmungslandes) entspricht. Entscheidend ist die Höhe der Steuerbelastung; wo die Besteuerung technisch vorgenommen

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