Herkunftslandprinzip (Wirtschaft)

Herkunftslandprinzip, Wirtschaft und Politik:

Grundsatz bei grenzüberschreitenden, v. a. internationalen Bewegungen von Personen, Produktionsfaktoren (Arbeitskräften, Kapital) oder Gütern (einschließlich Dienstleistungen), nach dem bei verschiedenen rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen Regelungen im Herkunftsland und im Zielland diejenigen des Herkunftslands auch dann noch (zumindest für eine bestimmte Zeit) Gültigkeit haben, wenn das betreffende Subjekt sich im Zielland

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.