Bergung (Handelsrecht)
Bergung, Handelsrecht:
die Hilfeleistung gegenüber einem in Gefahr befindlichen See- oder Binnenschiff oder seiner Ladung, wenn die Schiffsbesatzung die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Schiff verloren hat (§§ 740 ff. HGB). Bei erfolgreicher Bergung steht dem Retter ein gesetzlicher Anspruch auf Bergelohn oder Hilfslohn zu. Seine Höhe wird nach billigem Ermessen
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