Beitreibung

Beitreibung, zwangsweise Einziehung von Geldforderungen. Sie erfolgt im Fall privatrechtlicher Forderungen im Weg der Zwangsvollstreckung nach den Regeln der ZPO. Öffentlich-rechtliche Forderungen werden, je nach ihrer Art, auf der Grundlage der Verwaltungsvollstreckungsgesetze des Bundes und der Länder, der Abgabenordnung, der Finanzgerichtsordnung, der StPO, des Ordnungswidrigkeitengesetzes oder des SGB X

Quellenangabe

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