Schiedsgerichtsbarkeit (Zivilrecht)
Schiedsgerichtsbarkeit, Zivilrecht:
die im Rahmen der Zivilprozessordnung als schiedsrichterliches Verfahren ausgestaltete Möglichkeit, privatrechtliche Streitigkeiten durch ein von den Parteien vereinbartes Schiedsgericht entscheiden zu lassen (§§ 1025 ff. ZPO).
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