Lohnpfändung

Lohnpfändung, im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Pfändung (und Verwertung) noch nicht ausgezahlter Forderungen auf Arbeitseinkommen (Löhne, Gehälter, Versorgungsbezüge, Ruhegelder und Ähnliches) einschließlich Nebenleistungen und Zuschlägen. Die Lohnpfändung erfolgt nach den Regeln über die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen (§§ 829 ff. ZPO), unterliegt aber aus sozialpolitischen Gründen erheblichen Einschränkungen (§§ 850

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