Avis (Wechselrecht)
Avis [aˈviː, französisch] der oder das, -/-, auch Avis der oder das, -es/-e, Wechselrecht:
Mitteilung des Ausstellers eines Wechsels an den Bezogenen über die Deckung der Wechselsumme. Die Aufnahme eines Berichtsvermerks darüber in den Wechseltext stellt die Avisklausel (»laut Bericht«, »ohne Bericht«) dar, die den Bezogenen veranlassen soll, mit oder ohne Avisklausel zu zahlen.
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