Akzept (allgemein)

Akzept [zu lateinisch accipere, acceptum »empfangen«] das, -(e)s/-e,

allgemein Annahme, z. B. eines Angebots. Im Wechselrecht ist das Akzept die schriftliche Annahmeerklärung des Bezogenen (Akzeptanten) auf dem Wechsel. Erst durch sie wird die wechselmäßige Verpflichtung des Bezogenen gegenüber jedem Wechselberechtigten begründet und damit der Wechsel vollwertig (er wird dann selbst als Akzept bezeichnet). Ob der

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