Aussonderung

Aussonderung, im Insolvenzverfahren die Herausnahme der Gegenstände aus der Insolvenzmasse, die nicht dem Schuldner, sondern den das Recht auf Aussonderung geltend machenden Berechtigten gehören (§§ 47, 48 Insolvenzordnung vom 5. 10. 1994), z. B. weil die Gegenstände nur unter Eigentumsvorbehalt an den Schuldner geliefert worden waren. Die Aussonderung ist

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