Ausländerrecht in Österreich
In Österreich ist der Aufenthalt von Ausländern im Fremdenpolizeigesetz 2005 sowie im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005, beide novelliert durch das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011, geregelt. Danach benötigen Ausländer zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Österreich einen gültigen Reisepass und ein Visum, soweit nicht zwischenstaatlich anderes vereinbart wurde. Für Unionsbürger gelten die
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