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Ausländer (Recht)

Strafrecht

Das deutsche Strafrecht gilt für im Inland begangene Taten eines Ausländers uneingeschränkt (Territorialitätsprinzip, § 3 StGB) sowie für Taten auf deutschen Schiffen und in Luftfahrzeugen (§ 4 StGB), für Auslandstaten unter besonderen Voraussetzungen (§§ 5 ff. StGB, § 1 Völkerstrafgesetzbuch).

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