Aufruhr (Strafrecht)

Aufruhr, Strafrecht:

die Teilnahme an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei der mit vereinten Kräften Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet wird; der entsprechende Straftatbestand des § 115 StGB ist im Jahre 1970 aufgehoben worden. (Landfriedensbruch)

Quellenangabe

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